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Baustile
Klassizismus, Barock, Rokoko ... in der folgenden Rubrik finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Baustile.
UNESCO!
Europäische Länder
Religionen und Orden
Slowenien: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Ab dem 21. Dezember 2007 trat in der Slowenien das Abkommen von Schengen in Kraft. Gemeinsam mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Ungarn, der Slowakei sowie Malta kann man ab diesem Zeitpunkt in all diese Länder ohne Grenzkontrollen einreisen. So kommt ein Spanier z.B. ohne Kontrollen bis nach Estland und ein Finne über Estland bis nach Portugal. Damit gehören ab dem 21. Dezember 2007 insgesamt 24 Staaten zum Schengen-Raum.
In dem Moselort Schengen in Luxemburg wurde bereits 1985 beschlossen, nach und nach die Grenzkontrollen in den beteiligten Ländern abzuschaffen, dafür aber die Kontrollen an den Außengrenzen zu verstärken. seit dem 21. Dezember 2007 gehört Slowenien zum Schengen-Raum
Erteilung von Visa in Deutschland
Sofern man dennoch ein Visum benötigt, so ist das bei der Botschaft erhältlich. Außerdem bekommt man hier Auskünfte über die Arbeits- und Studienbedingungen in dem Land.
Hausvogteiplatz 3-4
10117 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 2 06 14 50
Fax: +49 - (0)30 - 20 61 45 70
Email: vbn@mzz-dkp.gov.si
Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Landeswährung
Die Ausfuhr der Landeswährung ist ab einer Summe von über rund 15.000 € deklarationspflichtig. - Fremdwährungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung unterliegt keiner Beschränkung.
Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Durchfuhr von so genannten "kalten Waffen" (Gegenstände, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel etc.) ist strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen.
Einreise mit Hausieren
Bei der Einreise nach Slowenien mit Haustieren gelten die EU-Bestimmungen über die Ein- und Ausreise von Heimtieren vom 1.10.2004:
Nach diesen Bestimmungen muss das Haustiere bei der Einreise nach Slowenien eindeutig zu identifizieren sein. Dies kann anhand eines elektronischen Chips oder einer Tätowierung gewährleistet werden. Allerdings ist zu beachten, dass ab dem Jahr 2011, die Einreise nach Slowenien nur noch mit einem Chip gestattet wird. Außerdem muss bei Reisen immer ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser kann bei jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden.
Zudem muss das Tier gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Slowenien erfolgt sein und darf gleichzeitig nicht länger als zwölf Monate zurückliegen. Bei der Erstimpfung muss das Haustier mindestens drei Monate alt sein.
Soll ein Haustier eingeführt werden, das jünger als drei Monate ist, gelten besondere Bestimmungen. Dieses Tier muss ebenso gechippt oder tätowiert sein und muss genauso ein EU-Heimtierausweis auf dieses ausgestellt werden. Zusätzlich muss sichergestellt sein, dass das Tier seit seiner Geburt an einem Ort gehalten wurde und nicht mit Wildtieren in Kontakt gekommen ist.
Tiertransporte im Flugzeug mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier.
Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meisten Tiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.
Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.
Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.
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