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Tunesien: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Tunesien einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Die maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum beträgt für Deutsche vier Monate, für Österreicher und Schweizer drei Monate. Es reicht aber auch ein ebenfalls noch sechs Monate gültiger Personalausweis, sofern der Einreisendeeisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket und den Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).
Der deutsche Kinderreisepass wird von den tunesischen Behörden anerkannt, wobei der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend ist.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht des bzw. der Sorgeberechtigten (Erziehungsberechtigten) mit sich führen.
Visa-Abteilung der Botschaft von Tunesien
Lindenallee 16
14050 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 36 41 07 - 0
Fax: 0049 - (0)30 - 30 82 20 83
Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Landeswährung
Dinare dürfen weder ein- noch ausgeführt werden. - Fremdwährungen
Fremdwährungen müssen bei der Einreise deklariert werden, wenn der Wert 1.000 Tunesische Dinar übersteigt.
Bei der Ausreise muss die Höhe des mitgeführten Betrages angegeben werden.
Warenein- und -ausfuhr
Zollfrei
Von Personen über 16 Jahren dürfen folgende Waren zollfrei eingeführt werden:
400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400 g Tabak, 1 Liter Alkohol über 25% und 2 Liter Alkohol unter 25%, 1/4 l Parfüm, 1 l Eau de Toilette sowie Geschenkartikel bis zum Gegenwert von 10 TD.
Zollfrei eingeführt werden dürfen neben dem üblichen persönlichen Reisebedarf auch 2 Fotoapparate und 1 Videokamera mit Filmen, 1 Tonband- bzw. Kassettengerät, 1 Kofferradio, 1 Laptop, 1 Fernglas sowie Sport- und Campingausrüstung (auch Schlauchboot und Fahrrad).
Verboten
Strengstens verboten ist die Einfuhr von Rauschgift, Pornographie (hier sind die Grenzen enger gezogen als in Deutschland), Gold (persönlicher Schmuck ausgenommen), Waffen (für Jagdwaffen gelten besondere Bestimmungen) sowie Sprechfunkgeräte jeder Art (auch CB-Funk).
Genehmigungspflichtig
Die Ausfuhr von Antiquitäten bedarf einer staatlichen Genehmigung.
Von anderen im Land gekauften höherwertigen Gegenständen sollte man sicherheitshalber die Rechnung und die Umtauschquittung der für den Kauf benötigten Zahlungsmittel aufbewahren.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird bei der Einreise nach Tunesien ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, das bescheinigt, dass das Tier gesund ist sowie dass am Herkunftsort in den letzten sechs Wochen vor der Einreise keine ansteckenden Tierkrankheiten auftraten. Dieses Gesundheitszeugnis darf bei der Einreise nach Tunesien nicht älter als sechs Wochen sein.
Alle Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein, darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
Hunde müssen zudem gegen Staupe geimpft sein. Alle Impfungen müssen in einem internationalen Impfpass dokumentiert sein.
Für Jagdhunde besteht ein generelles Einfuhrverbot.
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