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Libyen: Feiertage Landessitten
Feiertage
Die Daten für die islamischen Feiertage werden nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich deshalb jedes Jahr.
Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang. Viele Restaurants sind deshalb tagsüber geschlossen.
Die Feste Eid al-Fitr und Eid al-Adha dauern je nach Region 2-10 Tage.
| Datum | Feiertag |
|---|---|
| Februar | Eid al-Adha (Opferfest) |
| Februar/ März | Islamisches Neujahr |
| Februar/ März | Ashoura |
| 28. März | Tag der Britischen Evakuierung |
| 11. Juni | Tag der Evakuierung |
| 15. Mai | Moloud (Geburtstag des Propheten) |
| 23. Juli | Tag der Ägyptischen Revolution |
| 1. September | Nationalfeiertag |
| 7. Oktober | Tag der Italienischen Evakuierung |
| 26. Oktober | Leilat al-Meiraj (Himmelfahrt des Propheten) |
| November | Eid al-Fitr (Ende des Ramadan) |
Landessitten
Im arabischen Raum spielt das Handeln eine große Rolle beim Kaufen. Als Richtlinie für einen reellen Preis gilt etwa ein Drittel bis die Hälfte des ursprünglich geforderten Preises. Deshalb sollte man die in der Regel maßlos überhöhte erste Preisforderung des Verkäufers entsprechend weit unterbieten.
Ein Feilschen ohne Kaufabsicht gilt jedoch als Beleidigung des Handelspartners.
Für Gäste in einem islamischen Land ist Rücksichtnahme auf die einheimischen Sitten geboten. Besonders Frauen sollten auf dezente Kleidung achten. Strandkleidung außerhalb der Badezone ist tabu, auch Männern sind außerhalb der Hotelzonen lange Hosen zu empfehlen.
Das Fotografieren von Einheimischen ohne deren Erlaubnis ist unbedingt zu vermeiden, da in den islamischen Ländern das Abbild des Menschen traditionsgemäß ein Tabu ist.
Während des Fastenmonats Ramadan sollte auf Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit besser verzichtet werden. Der Verkauf und Ausschank von Alkohol ist in Libyen generell nicht erlaubt, 1969 wurde ein allgemeines Alkoholverbot erlassen.
Außerdem ist Nicht-Muslimen das Betreten von Moscheen sowie Medresen, in denen noch die Freitagspredigt gehalten wird, in der Regel verboten.
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