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Komoren: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Zur Einreise ist ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass erforderlich, ferner ein Visum (kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei der Einreise gegen Vorlage des Rückflug- bzw. Weiterreisetickets ausgestellt werden) und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.

Botschaft der Islamischen Bundesrepublik der Komoren

Visa- Abteilung der Botschaft
Avenue Paul Hymans/Paul Hyansstraat 128
B-1200 Bruxelles
Belgium
Tel./Fax: 0032 - (0)2 - 779 58 38

 

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbegrenzt gestattet.
  • Fremdwährungen
    Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt gestattet.

 

Warenein- und Warenausfuhr

Folgende Artikel können zollfrei in die Union der Komoren eingeführt werden (von Personen ab 18 Jahren): 
- 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak sowie 
- eine Flasche Parfüm. 
- Gegenstände des täglichen Bedarfs können ebenfalls zollfrei eingeführt werden. 

Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Drogen aller Art sowie pornographischen Materials in weitestem Sinne ist strikt verboten. Ferner besteht Einfuhrverbot für Pflanzen und Blumenerde.

 






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