Reisemedizin
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Unter Städte der Welt finden Sie nicht nur Städte wie Florenz oder Peking, sondern auch Städte wie Nukualofa und Zittau
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Komoren: Ein- und Ausreisebestimmungen
Formalien, Visa
Zur Einreise ist ein für die Dauer des Aufenthalts gültiger Reisepass erforderlich, ferner ein Visum (kann mit einer Gültigkeit von bis zu 45 Tagen bei der Einreise gegen Vorlage des Rückflug- bzw. Weiterreisetickets ausgestellt werden) und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel.
Botschaft der Islamischen Bundesrepublik der Komoren
Visa- Abteilung der Botschaft
Avenue Paul Hymans/Paul Hyansstraat 128
B-1200 Bruxelles
Belgium
Tel./Fax: 0032 - (0)2 - 779 58 38
Ein- und Ausfuhr von Devisen
- Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbegrenzt gestattet. - Fremdwährungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt gestattet.
Warenein- und Warenausfuhr
Folgende Artikel können zollfrei in die Union der Komoren eingeführt werden (von Personen ab 18 Jahren):
- 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak sowie
- eine Flasche Parfüm.
- Gegenstände des täglichen Bedarfs können ebenfalls zollfrei eingeführt werden.
Die Einfuhr von Alkohol, Waffen und Drogen aller Art sowie pornographischen Materials in weitestem Sinne ist strikt verboten. Ferner besteht Einfuhrverbot für Pflanzen und Blumenerde.
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